Montag, 16. Januar 2012

4. Regelungen zum Leistungsentgelt

4.1    GRUNDSÄTZE ZUR ERMITTLUNG DES LEISTUNGSENTGELTES
Mit dem Leistungsentgelt wird eine über der Normalleistung liegende Leistung honoriert. Vergleichbare Leistungen müssen unabhängig von der Methodik zu gleichen Verdienstchancen führen. Das individuelle Leistungsentgelt ergibt sich aus dem Leistungsergebnis des einzelnen Mitarbeiters und/ oder mehrerer Mitarbeiter.
Soweit es sich aus dem Leistungsergebnis mehrerer Mitarbeiter ergibt, wird ein Verfahren der Verteilung auf den einzelnen in dieser Vereinbarung festgelegt.

4.2    ANSPRUCH AUF EIN LEISTUNGSENTGELT
4.2.1    NEUEINTRITT
Für die Dauer der Probezeit hat ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf ein Leistungsentgelt. Zusätzlich zum Grundentgelt wird nach der Probezeit, spätestens nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, ein Leistungsentgelt gezahlt.

4.2.2    VERSETZUNG
Die Regelungen werden in den Abschnitten für die Leistungsentgeltfindung der direkten und indirekten Mitarbeiter beschrieben, sofern es einer besonderen Regelung bedarf.

4.2.3    PRODUKTNEUANLÄUFE
Die Regelungen werden in den Abschnitten für die Leistungsentgeltfindung der direkten und indirekten Mit-arbeiter beschrieben, sofern es einer besonderen Regelung bedarf.

4.3    METHODEN ZUR ERMITTLUNG DES LEISTUNGSENTGELTES
Das Leistungsentgelt beruht auf einem methodisch ermittelten Leistungsergebnis. Das Leistungsergebnis wird mit der Bezugsleistung verglichen. Ein Leistungsentgelt wird für eine über der Bezugsleistung liegende Leistung gezahlt.
Die Ermittlung des Leistungsergebnisses erfolgt durch den Arbeitgeber. Die dazu notwendigen Daten können maschinell erfasst und verarbeitet werden.
Folgende Methoden können einzeln oder in Kombination angewendet werden:
•    Beurteilung
•    Kennzahlenvergleich
•    Zielvereinbarung

4.3.1    BEURTEILUNG
Das Leistungsergebnis wird anhand vorgegebener Merkmale und deren Gewichtung festgestellt.

4.3.1.1    INDIREKTE MITARBEITER
Eine Beurteilung erfolgt
•    bei einer Neueinstellung zum Ende der Probezeit,
•    bei einer Versetzung zum Ende des sechsten Monats.
•    bei der erstmaligen Einführung dieses Leistungsentgeltssystems
Es ist mindestens einmal jährlich eine Beurteilung durchzuführen. Empfohlen wird aber eine quartalsweise Beurteilung im Rahmen eines Mitarbeitergespräches durchzuführen. Das Ergebnis der Leistungsbewertung ist ab dem der Beurteilung folgenden Abrechnungsmonat Grundlage für die Leistungsentgeltermittlung.

4.3.1.2    DIREKTE MITARBEITER
Eine gegenseitige Beurteilung in der Gruppe/ Schicht ist eine verpflichtende Maßnahme. Die Beurteilung dient
•    der Feststellung der Verteilung des durch Kennzahlen ermittelten Leistungsentgelts auf die einzelnen Mitglieder in der OE

4.3.1.3    BEURTEILUNGSBOGEN
Eine Beurteilung ist unter Nutzung des „Beurteilungsbogens indirekte Mitarbeiter“  bzw. „Beurteilungsbogen direkte Mitarbeiter“ durchzuführen, sofern nicht eine maschinelle Datenerfassung und Verarbeitung erfolgt.

4.3.2    KENNZAHLENVERGLEICH
Das Leistungsergebnis wird anhand von bis zu vier gewichteten Komponenten durch Vergleich von Vorgaben und Leistungsergebnis festgestellt. Diese Komponenten sind:
•    Komponente 1,
•    Komponente 2,
•    Komponente 3,
•    Komponente 4
Die Vorgabenermittlung erfolgt durch sachkundige Beauftragte des Unternehmens. Die Nachvollziehbarkeit der ermittelten Vorgaben ist für jede gewählte Datenermittlungsmethode zu gewährleisten. Die notwendigen Daten können maschinell erfasst und verarbeitet werden. Folgende Datenermittlungsmethoden sind zulässig:
•    Messen (Fortschrittszeitmessung)
•    Planzeiten(Regressionsrechnung)/ Planwertkatalog
•    Zählen
•    Rechnen
•    Vergleichen/ Schätzen
•    Zeitklassenverfahren
•    Befragen
•    Selbstaufschreibungen
•    Beurteilen

4.3.2.1    NORMALARBEITSPLAN – RELEVANZ UND AKTUALITÄT
Die Zeiten im SAP Normalarbeitsplan sind Leistungsentgelt relevant.
Sämtliche .... und treten nach erfolgter Freigabe durch Betriebsrat und Werkleitung in Kraft.

4.3.2.2    ERMITTLUNG DER REFA ZEITEN
Die Zeitermittlungen erfolgen nach REFA Standard.