Von diesem Topf gehen 30% in einen Gemeinschaftstopf,
in den jede Gruppe des Arbeitsplatzes einzahlt. Der sich daraus ergebende
Gesamtbetrag dieses Gemeinschaftstopfes wird dann durch die Anzahl der Gruppen
geteilt. Jede Gruppe erhält damit den gleichen Betrag aus diesem
Gemeinschaftstopf.
Der sich danach ergebende
Gruppentopf wird dann auf die einzelnen Gruppenmitglieder verteilt. Wie die
Verteilung erfolgt, entscheidet die Gruppe.
Gleichzeitig zu der
Berechnung der Produktivitätsvergütung erfolgt die Ermittlung der Vergütung für
die Erreichung der monatlichen Soll – Stückzahlen.
Hierzu werden die wöchentlich
ermittelten Ist – Stückzahlen
(Ausbringung) der Gruppen eines Arbeitsplatzes zusammengerechnet und mit
den wöchentlichen Vorgaben (Soll – Stückzahlen) verglichen.
Wurden die Stückzahlen im
Abrechnungsmonat insgesamt
·
1x erreicht, erhält
jede Gruppe 6% auf die von ihr erzielte Produktivitätsvergütung als zusätzliche
Sondervergütung
·
2x erreicht,
erhält jede Gruppe 12% auf die von ihr erzielte Produktivitätsvergütung als
zusätzliche Sondervergütung
·
3x erreicht,
erhält jede Gruppe 20% auf die von ihr erzielte Produktivitätsvergütung als
zusätzliche Sondervergütung
·
4x erreicht,
erhält jede Gruppe 30% auf die von ihr erzielte Produktivitätsvergütung als
zusätzliche Sondervergütung
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