Montag, 16. Januar 2012

4. Regelungen zum Leistungsentgelt

4.1    GRUNDSÄTZE ZUR ERMITTLUNG DES LEISTUNGSENTGELTES
Mit dem Leistungsentgelt wird eine über der Normalleistung liegende Leistung honoriert. Vergleichbare Leistungen müssen unabhängig von der Methodik zu gleichen Verdienstchancen führen. Das individuelle Leistungsentgelt ergibt sich aus dem Leistungsergebnis des einzelnen Mitarbeiters und/ oder mehrerer Mitarbeiter.
Soweit es sich aus dem Leistungsergebnis mehrerer Mitarbeiter ergibt, wird ein Verfahren der Verteilung auf den einzelnen in dieser Vereinbarung festgelegt.

4.2    ANSPRUCH AUF EIN LEISTUNGSENTGELT
4.2.1    NEUEINTRITT
Für die Dauer der Probezeit hat ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf ein Leistungsentgelt. Zusätzlich zum Grundentgelt wird nach der Probezeit, spätestens nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, ein Leistungsentgelt gezahlt.

4.2.2    VERSETZUNG
Die Regelungen werden in den Abschnitten für die Leistungsentgeltfindung der direkten und indirekten Mitarbeiter beschrieben, sofern es einer besonderen Regelung bedarf.

4.2.3    PRODUKTNEUANLÄUFE
Die Regelungen werden in den Abschnitten für die Leistungsentgeltfindung der direkten und indirekten Mit-arbeiter beschrieben, sofern es einer besonderen Regelung bedarf.

4.3    METHODEN ZUR ERMITTLUNG DES LEISTUNGSENTGELTES
Das Leistungsentgelt beruht auf einem methodisch ermittelten Leistungsergebnis. Das Leistungsergebnis wird mit der Bezugsleistung verglichen. Ein Leistungsentgelt wird für eine über der Bezugsleistung liegende Leistung gezahlt.
Die Ermittlung des Leistungsergebnisses erfolgt durch den Arbeitgeber. Die dazu notwendigen Daten können maschinell erfasst und verarbeitet werden.
Folgende Methoden können einzeln oder in Kombination angewendet werden:
•    Beurteilung
•    Kennzahlenvergleich
•    Zielvereinbarung

4.3.1    BEURTEILUNG
Das Leistungsergebnis wird anhand vorgegebener Merkmale und deren Gewichtung festgestellt.

4.3.1.1    INDIREKTE MITARBEITER
Eine Beurteilung erfolgt
•    bei einer Neueinstellung zum Ende der Probezeit,
•    bei einer Versetzung zum Ende des sechsten Monats.
•    bei der erstmaligen Einführung dieses Leistungsentgeltssystems
Es ist mindestens einmal jährlich eine Beurteilung durchzuführen. Empfohlen wird aber eine quartalsweise Beurteilung im Rahmen eines Mitarbeitergespräches durchzuführen. Das Ergebnis der Leistungsbewertung ist ab dem der Beurteilung folgenden Abrechnungsmonat Grundlage für die Leistungsentgeltermittlung.

4.3.1.2    DIREKTE MITARBEITER
Eine gegenseitige Beurteilung in der Gruppe/ Schicht ist eine verpflichtende Maßnahme. Die Beurteilung dient
•    der Feststellung der Verteilung des durch Kennzahlen ermittelten Leistungsentgelts auf die einzelnen Mitglieder in der OE

4.3.1.3    BEURTEILUNGSBOGEN
Eine Beurteilung ist unter Nutzung des „Beurteilungsbogens indirekte Mitarbeiter“  bzw. „Beurteilungsbogen direkte Mitarbeiter“ durchzuführen, sofern nicht eine maschinelle Datenerfassung und Verarbeitung erfolgt.

4.3.2    KENNZAHLENVERGLEICH
Das Leistungsergebnis wird anhand von bis zu vier gewichteten Komponenten durch Vergleich von Vorgaben und Leistungsergebnis festgestellt. Diese Komponenten sind:
•    Komponente 1,
•    Komponente 2,
•    Komponente 3,
•    Komponente 4
Die Vorgabenermittlung erfolgt durch sachkundige Beauftragte des Unternehmens. Die Nachvollziehbarkeit der ermittelten Vorgaben ist für jede gewählte Datenermittlungsmethode zu gewährleisten. Die notwendigen Daten können maschinell erfasst und verarbeitet werden. Folgende Datenermittlungsmethoden sind zulässig:
•    Messen (Fortschrittszeitmessung)
•    Planzeiten(Regressionsrechnung)/ Planwertkatalog
•    Zählen
•    Rechnen
•    Vergleichen/ Schätzen
•    Zeitklassenverfahren
•    Befragen
•    Selbstaufschreibungen
•    Beurteilen

4.3.2.1    NORMALARBEITSPLAN – RELEVANZ UND AKTUALITÄT
Die Zeiten im SAP Normalarbeitsplan sind Leistungsentgelt relevant.
Sämtliche .... und treten nach erfolgter Freigabe durch Betriebsrat und Werkleitung in Kraft.

4.3.2.2    ERMITTLUNG DER REFA ZEITEN
Die Zeitermittlungen erfolgen nach REFA Standard.

Mittwoch, 28. Dezember 2011

Kapitel 3 Generelle Begriffsklärungen und Vereinbarungen


Da das System Standort übergreifend in unserem Unternehmen zur Leistungsentgeltermittlung herangezogen werden soll, ist ein einheitliches Begriffsverständnis notwendig. Deshalb haben wir wesentliche Aspekte und Begriffe beschrieben und soweit notwendig definiert.

3.1       Organisationseinheit (OE)

In der Organisationslehre versteht man unter einer Organisationseinheit (OE) eine sinnvolle Zusammenfassung von Aufgaben und deren Zuordnung zu personalen Aufgabenträgern (Funktionseinheiten). So ist ein Werk ebenso eine Organisationseinheit wie beispielsweise der Einkauf oder die Produktion.
Bei xxxxx verwenden wir den Ausdruck OE spezifisch für Funktionseinheiten in der Produktion. Eine OE kann als Querschnitt OE oder Plattform OE organisiert sein. Eine Querschnitt OE arbeitet für mehrere Plattformen, die Plattform OE ist dediziert einer Plattform zugehörig. Neben den Aufgaben ordnen wir den Organisationseinheiten auch Maschinen, Werkzeuge und andere Arbeitsmittel zu.
Beispiel für eine Querschnitt OE im Werk XY:                        Pressen
Beispiel für eine Plattform OE im Werk XY:                            Montage XY
Indirekte Bereiche, wie Einkauf, Logistik, Instandhaltung werden als Funktionsbereiche bezeichnet.

1.2       Arbeitsplatz (AP)

Ein Arbeitsplatz (AP) ist die Stelle, an der der Mitarbeiter seine Tätigkeit erbringt. In einem Werk gilt die OE Produktion als Arbeitsplatz (AP) eines Produktionsmitarbeiters.
Damit soll, unter Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen und Berücksichtigung der individuellen Qualifikation der Mitarbeiter, eine größtmögliche Einsatzflexibilität, mit möglichst geringem Verwaltungsaufwand, ermöglicht werden.

1.3       Arbeitsschutz

Der Standort mit den höchsten Arbeitsschutzbestimmungen gilt als Standard für alle anderen Standorte.

1.4       Stückzahlen/ Ausbringung

Unabhängig von der verwendeten Bezeichnung als Soll-, Ist-Stückzahl oder Ausbringung, gemeint sind damit immer Gutstückteile. Gutstückteile sind Teile, die den Spezifikationen entsprechen und damit als verkaufsfähig (gilt auch intern, also zwischen verschiedenen OE‘s) betrachtet werden.



1.5       Fertigungsvorschau (Grobplanung)

Darunter verstehen wir eine Übersicht aller zu produzierenden Produkte für einen Zeitraum von zumindest vier Wochen.

1.6       Fertigungsplan (Feinplanung)

Im Fertigungsplan wird die Fertigungsvorschau für einen Zeitraum von einer Woche konkretisiert und die von den OE‘s zu fertigenden Produkte für einen Zeitraum von drei Tagen, vor dem frühesten Fertigungsstarttermin, verbindlich fixiert.
Die Anpassung des Fertigungsplans erfolgt rollierend, wobei jeweils der dritte Tag neu geplant werden kann, während Änderungen der unmittelbar nächsten zwei Tage nicht zulässig sind.
Terminvorgaben werden durch die Fertigungssteuerung für die Querschnitt OE’s und die Plattform OE’s gesetzt. Die Einhaltung dieser Terminvorgaben (frühester bzw. spätester Endtermin der OE) wird für die OE Leistungsentgelt relevant.
Die Fertigungssteuerung hat bei der Erstellung des Fertigungsplans einen Produktmix sicherzustellen, der eine möglichst optimale Auslastung der Fertigungsgruppen ermöglicht. Sofern dies nicht möglich sein sollte, ist der Fertigungsplan mit den Fertigungsgruppen eng abzustimmen, um eine möglichst kontinuierliche Personalbesetzung der Gruppen zu ermöglichen.

1.7       Fertigungsauftrag

Ein Fertigungsplan setzt sich aus mehreren Fertigungsaufträgen zusammen. Ein Fertigungsauftrag wird vom Fertigungssteuerer eingesteuert. Er umfasst für eine OE eine Fertigungslosgröße und einen Endtermin. 

1.7.1        Versuchsaufträge/ Mustererstellungen

Zeiten für fertigungstechnische Versuche (Muster) sind mit den OE‘s abzustimmen und müssen über einen Versuchsauftrag/ Musterauftrag laufen. Entsprechend ist der Fertigungsplan über den Fertigungssteuerer anzupassen.

1.8       Planwerte/ Budgetwerte

Planwerte auch Budgetwerte genannt, werden in einem Budget- oder Angebotsprozess für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr ermittelt. Die im Rahmen eines Budgetierungsprozesses definierten Pläne, z.B. Absatzplan, Umsatzplan, geplante Herstellkosten (HK), geplante Ausschusskosten in % auf die HK etc. werden als Planwerte (oder Budgetwerte) im ERP-System hinterlegt. Ist Werte werden mit den Planwerten verglichen. Abweichungen vom Plan sind zu begründen und es sind ggf. Korrekturmaßnahmen einzuleiten.

1.9       Planwertkatalog


Auf der Basis der Erfassung der Ist-Prozesse werden Best-Practice Verfahren erarbeitet und als Planungsgrundlage für neue Produkte und Prozesse herangezogen.  Die in einem Planwertkatalog definierten Daten gelten als Soll-Größen. Ist Werte werden mit den Planwertkatalogvorgaben verglichen. Bezogen auf eine Leistungsvergütung entsprechen die Planwertvorgaben 100% Leistung.

1.10  Schulungen und KAIZEN Workshops

Schulungen sind interne und/ oder externe Qualifizierungsmaßnahmen und Mitarbeiterunterweisungen (Ziel: Wissensvermittlung und Verhaltensverbesserungen). Einarbeitung/ Anlernzeiten zählen nicht dazu. Der Trainer/ Unterweiser muss über das Formular “Mitarbeiterschulung Intern” den Nachweis erbringen, dass die Schulung durchgeführt wurde.
KAIZEN – Workshops sind gezielte Maßnahmen zur Prozessverbesserung unter Teilnahme von OE Mitgliedern (Ziel: Prozessverbesserung)

Montag, 12. Dezember 2011

Kapitel 1 und 2


1         Geltungsbereich

Das Vergütungssystem gilt grundsätzlich für alle Mitarbeiter des ...., sofern nicht ausdrücklich Ausnahmen in dieser Vereinbarung formuliert sind. Ausgenommen sind in jedem Fall geringfügig Beschäftigte, Auszubildende, Mitarbeiter mit einer Tantiemenregelung, Mitarbeiter, mit denen individuelle Regelungen zur Altersteilzeit getroffen wurden sowie leitende Mitarbeiter i. S. des Betr.Verf.G.

2         Ergänzende Regelungen zu dieser Rahmenbetriebsvereinbarung

Es gelten ergänzend die im Abschnitt 7 beigefügten/ genannten Arbeitsanweisungen, Regelungsabsprachen, Formularen (Abbildungen) und Betriebsvereinbarungen. Diese ersetzen ggf. bestehenden Regelungen.
Änderungen/ Ergänzungen der in Abschnitt 7 zu dieser Rahmenbetriebsvereinbarung beigefügten/ genannten Arbeitsanweisungen, Regelungsabsprachen, Formularen (Abbildungen) und Betriebsvereinbarungen sind durch die unterzeichnenden Parteien möglich, ohne dass dies Auswirkungen auf diese Rahmenbetriebsvereinbarung hat.

Inhaltsverzeichnis (Unternehmensbeispiel)


Ich darf Ihnen hier das Inhaltsverzeichnis an Hand eines Unternehmensbeispieles vorstellen, aus dem wesentliche Gestaltungsaspekte entnommen werden können. Dies ist die Grundlage für eine Betriebsvereinbarung. Alle wesentlichen Aspekte wurden beschrieben. Dies waren Ergebnisse einer Arbeitsgruppe unter Teilnahme der Werksleitung, des Betriebsrates, der Zeitwirtschaft und der Personalabteilung.

Im Verlauf der nächsten Post, werden wir die verschiedenen Kapitel näher beleuchten.

Inhaltsverzeichnis