4.1 GRUNDSÄTZE ZUR ERMITTLUNG DES LEISTUNGSENTGELTES
Mit dem Leistungsentgelt wird eine über der Normalleistung liegende Leistung honoriert. Vergleichbare Leistungen müssen unabhängig von der Methodik zu gleichen Verdienstchancen führen. Das individuelle Leistungsentgelt ergibt sich aus dem Leistungsergebnis des einzelnen Mitarbeiters und/ oder mehrerer Mitarbeiter.
Soweit es sich aus dem Leistungsergebnis mehrerer Mitarbeiter ergibt, wird ein Verfahren der Verteilung auf den einzelnen in dieser Vereinbarung festgelegt.
4.2 ANSPRUCH AUF EIN LEISTUNGSENTGELT
4.2.1 NEUEINTRITT
Für die Dauer der Probezeit hat ein Mitarbeiter keinen Anspruch auf ein Leistungsentgelt. Zusätzlich zum Grundentgelt wird nach der Probezeit, spätestens nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit, ein Leistungsentgelt gezahlt.
4.2.2 VERSETZUNG
Die Regelungen werden in den Abschnitten für die Leistungsentgeltfindung der direkten und indirekten Mitarbeiter beschrieben, sofern es einer besonderen Regelung bedarf.
4.2.3 PRODUKTNEUANLÄUFE
Die Regelungen werden in den Abschnitten für die Leistungsentgeltfindung der direkten und indirekten Mit-arbeiter beschrieben, sofern es einer besonderen Regelung bedarf.
4.3 METHODEN ZUR ERMITTLUNG DES LEISTUNGSENTGELTES
Das Leistungsentgelt beruht auf einem methodisch ermittelten Leistungsergebnis. Das Leistungsergebnis wird mit der Bezugsleistung verglichen. Ein Leistungsentgelt wird für eine über der Bezugsleistung liegende Leistung gezahlt.
Die Ermittlung des Leistungsergebnisses erfolgt durch den Arbeitgeber. Die dazu notwendigen Daten können maschinell erfasst und verarbeitet werden.
Folgende Methoden können einzeln oder in Kombination angewendet werden:
• Beurteilung
• Kennzahlenvergleich
• Zielvereinbarung
4.3.1 BEURTEILUNG
Das Leistungsergebnis wird anhand vorgegebener Merkmale und deren Gewichtung festgestellt.
4.3.1.1 INDIREKTE MITARBEITER
Eine Beurteilung erfolgt
• bei einer Neueinstellung zum Ende der Probezeit,
• bei einer Versetzung zum Ende des sechsten Monats.
• bei der erstmaligen Einführung dieses Leistungsentgeltssystems
Es ist mindestens einmal jährlich eine Beurteilung durchzuführen. Empfohlen wird aber eine quartalsweise Beurteilung im Rahmen eines Mitarbeitergespräches durchzuführen. Das Ergebnis der Leistungsbewertung ist ab dem der Beurteilung folgenden Abrechnungsmonat Grundlage für die Leistungsentgeltermittlung.
4.3.1.2 DIREKTE MITARBEITER
Eine gegenseitige Beurteilung in der Gruppe/ Schicht ist eine verpflichtende Maßnahme. Die Beurteilung dient
• der Feststellung der Verteilung des durch Kennzahlen ermittelten Leistungsentgelts auf die einzelnen Mitglieder in der OE
4.3.1.3 BEURTEILUNGSBOGEN
Eine Beurteilung ist unter Nutzung des „Beurteilungsbogens indirekte Mitarbeiter“ bzw. „Beurteilungsbogen direkte Mitarbeiter“ durchzuführen, sofern nicht eine maschinelle Datenerfassung und Verarbeitung erfolgt.
4.3.2 KENNZAHLENVERGLEICH
Das Leistungsergebnis wird anhand von bis zu vier gewichteten Komponenten durch Vergleich von Vorgaben und Leistungsergebnis festgestellt. Diese Komponenten sind:
• Komponente 1,
• Komponente 2,
• Komponente 3,
• Komponente 4
Die Vorgabenermittlung erfolgt durch sachkundige Beauftragte des Unternehmens. Die Nachvollziehbarkeit der ermittelten Vorgaben ist für jede gewählte Datenermittlungsmethode zu gewährleisten. Die notwendigen Daten können maschinell erfasst und verarbeitet werden. Folgende Datenermittlungsmethoden sind zulässig:
• Messen (Fortschrittszeitmessung)
• Planzeiten(Regressionsrechnung)/ Planwertkatalog
• Zählen
• Rechnen
• Vergleichen/ Schätzen
• Zeitklassenverfahren
• Befragen
• Selbstaufschreibungen
• Beurteilen
4.3.2.1 NORMALARBEITSPLAN – RELEVANZ UND AKTUALITÄT
Die Zeiten im SAP Normalarbeitsplan sind Leistungsentgelt relevant.
Sämtliche .... und treten nach erfolgter Freigabe durch Betriebsrat und Werkleitung in Kraft.
4.3.2.2 ERMITTLUNG DER REFA ZEITEN
Die Zeitermittlungen erfolgen nach REFA Standard.
Innovatives Leistungsentgelt
Anregungen und Beispiele von Unternehmen
Montag, 16. Januar 2012
Mittwoch, 28. Dezember 2011
Kapitel 3 Generelle Begriffsklärungen und Vereinbarungen
Da das System Standort
übergreifend in unserem Unternehmen zur Leistungsentgeltermittlung herangezogen
werden soll, ist ein einheitliches Begriffsverständnis notwendig. Deshalb haben
wir wesentliche Aspekte und Begriffe beschrieben und soweit notwendig
definiert.
3.1 Organisationseinheit (OE)
In der Organisationslehre
versteht man unter einer Organisationseinheit (OE) eine sinnvolle Zusammenfassung
von Aufgaben und deren Zuordnung zu personalen Aufgabenträgern
(Funktionseinheiten). So ist ein Werk ebenso eine Organisationseinheit wie
beispielsweise der Einkauf oder die Produktion.
Bei xxxxx verwenden wir
den Ausdruck OE spezifisch für Funktionseinheiten in der Produktion. Eine OE
kann als Querschnitt OE oder Plattform OE organisiert sein. Eine Querschnitt OE
arbeitet für mehrere Plattformen, die Plattform OE ist dediziert einer
Plattform zugehörig. Neben den Aufgaben ordnen wir den Organisationseinheiten
auch Maschinen, Werkzeuge und andere Arbeitsmittel zu.
Beispiel für eine Querschnitt
OE im Werk XY: Pressen
Beispiel für eine Plattform OE im Werk XY: Montage XY
Indirekte Bereiche, wie
Einkauf, Logistik, Instandhaltung werden als Funktionsbereiche bezeichnet.
1.2 Arbeitsplatz (AP)
Ein Arbeitsplatz (AP) ist
die Stelle, an der der Mitarbeiter seine Tätigkeit erbringt. In einem Werk gilt die OE Produktion als Arbeitsplatz (AP) eines
Produktionsmitarbeiters.
Damit soll, unter
Einhaltung der Arbeitsschutzbedingungen und Berücksichtigung der individuellen
Qualifikation der Mitarbeiter, eine größtmögliche Einsatzflexibilität, mit
möglichst geringem Verwaltungsaufwand, ermöglicht werden.
1.3 Arbeitsschutz
Der Standort mit den
höchsten Arbeitsschutzbestimmungen gilt als Standard für alle anderen
Standorte.
1.4 Stückzahlen/ Ausbringung
Unabhängig von der
verwendeten Bezeichnung als Soll-, Ist-Stückzahl oder Ausbringung, gemeint sind
damit immer Gutstückteile. Gutstückteile sind Teile, die den Spezifikationen
entsprechen und damit als verkaufsfähig (gilt auch intern, also zwischen
verschiedenen OE‘s) betrachtet werden.
1.5 Fertigungsvorschau (Grobplanung)
Darunter verstehen wir
eine Übersicht aller zu produzierenden Produkte für einen Zeitraum von
zumindest vier Wochen.
1.6 Fertigungsplan (Feinplanung)
Im Fertigungsplan wird
die Fertigungsvorschau für einen Zeitraum von einer Woche konkretisiert und die
von den OE‘s zu fertigenden Produkte für einen Zeitraum von drei Tagen, vor dem
frühesten Fertigungsstarttermin, verbindlich fixiert.
Die Anpassung des
Fertigungsplans erfolgt rollierend, wobei jeweils der dritte Tag neu geplant
werden kann, während Änderungen der unmittelbar nächsten zwei Tage nicht
zulässig sind.
Terminvorgaben werden
durch die Fertigungssteuerung für die Querschnitt OE’s und die Plattform OE’s
gesetzt. Die Einhaltung dieser Terminvorgaben (frühester
bzw. spätester Endtermin der OE) wird für die OE Leistungsentgelt relevant.
Die Fertigungssteuerung
hat bei der Erstellung des Fertigungsplans einen Produktmix sicherzustellen,
der eine möglichst optimale Auslastung der Fertigungsgruppen ermöglicht. Sofern
dies nicht möglich sein sollte, ist der Fertigungsplan mit den
Fertigungsgruppen eng abzustimmen, um eine möglichst kontinuierliche Personalbesetzung
der Gruppen zu ermöglichen.
1.7 Fertigungsauftrag
Ein Fertigungsplan setzt
sich aus mehreren Fertigungsaufträgen zusammen. Ein Fertigungsauftrag wird vom
Fertigungssteuerer eingesteuert. Er umfasst für eine OE eine Fertigungslosgröße
und einen Endtermin.
1.7.1 Versuchsaufträge/ Mustererstellungen
Zeiten für fertigungstechnische Versuche (Muster) sind mit
den OE‘s abzustimmen und müssen über einen Versuchsauftrag/ Musterauftrag
laufen. Entsprechend ist der Fertigungsplan über den Fertigungssteuerer anzupassen.
1.8 Planwerte/ Budgetwerte
Planwerte auch
Budgetwerte genannt, werden in einem Budget- oder Angebotsprozess für einen
Zeitraum von mindestens einem Jahr ermittelt. Die im Rahmen eines
Budgetierungsprozesses definierten Pläne, z.B. Absatzplan, Umsatzplan, geplante
Herstellkosten (HK), geplante Ausschusskosten in % auf die HK etc. werden als
Planwerte (oder Budgetwerte) im ERP-System hinterlegt. Ist Werte werden mit den
Planwerten verglichen. Abweichungen vom Plan sind zu begründen und es sind ggf.
Korrekturmaßnahmen einzuleiten.
1.9 Planwertkatalog
Auf der Basis der
Erfassung der Ist-Prozesse werden Best-Practice Verfahren erarbeitet und als
Planungsgrundlage für neue Produkte und Prozesse herangezogen. Die in einem Planwertkatalog
definierten Daten gelten als Soll-Größen. Ist Werte werden mit den
Planwertkatalogvorgaben verglichen. Bezogen auf eine Leistungsvergütung
entsprechen die Planwertvorgaben 100% Leistung.
1.10 Schulungen und KAIZEN Workshops
Schulungen sind interne
und/ oder externe Qualifizierungsmaßnahmen und Mitarbeiterunterweisungen (Ziel:
Wissensvermittlung und Verhaltensverbesserungen). Einarbeitung/ Anlernzeiten
zählen nicht dazu. Der Trainer/ Unterweiser muss über das Formular
“Mitarbeiterschulung Intern” den Nachweis erbringen, dass die Schulung
durchgeführt wurde.
KAIZEN
– Workshops sind gezielte Maßnahmen zur Prozessverbesserung unter Teilnahme von
OE Mitgliedern (Ziel: Prozessverbesserung)
Montag, 12. Dezember 2011
Kapitel 1 und 2
1 Geltungsbereich
Das Vergütungssystem gilt
grundsätzlich für alle Mitarbeiter des ...., sofern nicht ausdrücklich Ausnahmen
in dieser Vereinbarung formuliert sind. Ausgenommen sind in jedem Fall geringfügig
Beschäftigte, Auszubildende, Mitarbeiter mit
einer Tantiemenregelung, Mitarbeiter, mit denen individuelle
Regelungen zur Altersteilzeit getroffen wurden sowie leitende
Mitarbeiter i. S. des Betr.Verf.G.
2 Ergänzende Regelungen zu dieser Rahmenbetriebsvereinbarung
Es gelten ergänzend die im
Abschnitt 7
beigefügten/ genannten Arbeitsanweisungen, Regelungsabsprachen, Formularen
(Abbildungen) und Betriebsvereinbarungen. Diese ersetzen ggf. bestehenden
Regelungen.
Änderungen/ Ergänzungen
der in Abschnitt 7
zu dieser Rahmenbetriebsvereinbarung beigefügten/ genannten Arbeitsanweisungen,
Regelungsabsprachen, Formularen (Abbildungen) und Betriebsvereinbarungen sind durch die
unterzeichnenden Parteien möglich, ohne dass dies Auswirkungen auf diese
Rahmenbetriebsvereinbarung hat.
Inhaltsverzeichnis (Unternehmensbeispiel)
Ich darf Ihnen hier das Inhaltsverzeichnis an Hand eines Unternehmensbeispieles vorstellen, aus dem wesentliche Gestaltungsaspekte entnommen werden können. Dies ist die Grundlage für eine Betriebsvereinbarung. Alle wesentlichen Aspekte wurden beschrieben. Dies waren Ergebnisse einer Arbeitsgruppe unter Teilnahme der Werksleitung, des Betriebsrates, der Zeitwirtschaft und der Personalabteilung.
Im Verlauf der nächsten Post, werden wir die verschiedenen Kapitel näher beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
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